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1. Förderaufruf "LIfD"

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    Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über einen Förderaufruf zur Teilnahme am Wettbewerbsverfahren zur Förderrichtlinie „Lokale Innovationsräume für Digitalisierung“ (FRL LIfD)

    Der Freistaat Sachsen beabsichtigt, mit diesem Aufruf Lokale Innovationsräume für Digitalisierung (LIfD) gemäß Nummer 2.1 (stationärer LIfD) und Nummer 2.2 (mobiler LIfD) der FRL LIfD vom 30. November 2023 (SächsABl. 2023, S. 1584) anhand eines aussagekräftigen, verbindlichen Konzepts für den Aufbau und Betrieb eines LIfD auszuwählen. Soweit in diesem Förderaufruf nichts Anderes ausgeführt wird, gelten die Bestimmungen der FRL LIfD.

    Die Förderung hat zum Ziel, wirtschaftlich tragfähige lokale Innovationsräume für Digitalisierung aufzubauen. Zuwendungsempfänger sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften sowie Personen, die eine freiberufliche Tätigkeit ausüben.

    Die Förderung soll dazu beitragen, die Digitalisierung und digitale Transformation cross-sektoral und gesellschaftsübergreifend im Freistaat Sachsen voranzubringen. Über die Förderung zur Einrichtung, Weiterentwicklung und Sichtbarmachung von sachsenweit verteilten physischen Orten der Digitalisierung soll die cross-sektorale Vernetzung von Menschen, Projekten und Organisationen gelingen und verschiedene wirtschaftliche sowie gesellschaftliche Akteure an der digitalen Transformation teilhaben lassen, sie einbinden und damit den Digitalstandort Sachsen weiter stärken. Auf diese Weise werden die politischen Ziele des Freistaates Sachsen nach Steigerung der Standortattraktivität, Förderung der Digitalisierung der Wirtschaft sowie Vernetzung, Innovation, Kompetenzerweiterung und digitaler Teilhabe unterstützt sowie den Herausforderungen der digitalen Transformation aktiv begegnet. Die Förderung dient darüber hinaus der Umsetzung der Digitalstrategie für den Freistaat Sachsen.

    Gefördert werden der Aufbau und Betrieb von sachsenweit verteilten physischen Orten der Digitalisierung für längstens fünf Jahre.

    Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Anschaffung oder Herstellung von Ausrüstung sowie direkt vorhabenbezogene Personalausgaben, Sachausgaben/Fremdleistungen und vorhabenbezogene Gemeinkosten.

    Der Freistaat Sachsen gewährt die Zuwendung im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Für die Förderung werden Landesmittel eingesetzt.

    Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Ausrüstung. Für zuwendungsfähige Personalausgaben, Sachausgaben, Fremdleistungen und Gemeinkosten beträgt der Fördersatz bis zu 60 Prozent.

    Die maximale Zuwendung für stationäre LIfD beträgt 400 000 Euro. Für den mobilen LIfD beträgt die maximale Zuwendung 3 000 000 EUR.

    Vor Antragstellung und Bewilligung der Zuwendung ist ein Wettbewerbsverfahren zu durchlaufen. Ein Anspruch auf Förderung entsteht daraus nicht. Grundlage für die Entscheidung im Wettbewerbsverfahren sind die von den Interessenten einzureichenden aussagekräftigen, verbindlichen Konzepte für den Aufbau und Betrieb des lokalen Innovationsraums für Digitalisierung. Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – ist Bewilligungsstelle sowie Ansprechpartner für die Beratung und Antragstellung. Die Konzepte sind bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – online über das Förderportal einzureichen (www.sab.sachsen.de).

    Die Frist zur Einreichung der Konzepte beginnt mit Bekanntmachung dieses Aufrufs am 1. Februar 2024 und endet am 15. März 2024. Es zählt das Datum des Eingangs der vollständigen Unterlagen bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank –. Die eingereichten Konzepte stehen untereinander im Wettbewerb.

    Mit diesem Aufruf wird maximal ein neuer mobiler LIfD ausgewählt. Außerdem werden mit diesem Aufruf maximal so viele stationäre LIfD ausgewählt, bis eine Fördertranche von 4 000 000 EUR für stationäre LIfDs ausgeschöpft ist. Die Anzahl der ausgewählten neuen stationären LIfD hängt damit von den Förderhöhen der einzelnen Projekte ab.

    Über die Förderwürdigkeit der Konzepte entscheidet im April/Mai 2024 ein Gremium unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und der Digitalagentur Sachsen. Das Auswahlergebnis wird den Interessentinnen und Interessenten über das Förderportal der SAB mitgeteilt. Im Falle einer positiven Entscheidung erfolgt die Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags, der das eingereichte Konzept ergänzt.

    Das Onlineportal der Sächsische Aufbaubank – Förderbank – enthält die Aufforderung, das Konzept als ein Dokument im WORD- oder im PDF-Format in das Onlineportal hochzuladen. Das Konzept soll einen Umfang von 10 Seiten A4 nicht überschreiten.

    Zur Vergleichbarkeit und Lesbarkeit der Konzepte werden folgende Schriftformatierungen vorgegeben:
    Arial, 11 Punkt, Zeilenabstand: 1,3 Zeilen.

    Die Digitalstrategie des Freistaates Sachsen wie auch die Förderrichtlinie verfolgen den Ansatz einer „übergreifenden Digitalisierung“, der ganz bewusst alle handelnden Akteure auf staatlicher und kommunaler Ebene wie auch in Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft in die Verantwortung nehmen sowie über das Thema Digitalisierung cross-sektoral über ihre Tätigkeitsfelder hinaus verbinden will.

    Thematisch ist der Schwerpunkt des Innovationsraums auf die Förderziele der Richtlinie zu legen, wobei das Konzept des Innovationsraums eines oder auch mehrere der nachfolgenden Förderziele verfolgen kann:

    1. Standortstärkung, insbesondere durch Ansiedlung der LIfDs im ländlichen Raum
    2. Stärkung der Digitalisierung in Unternehmen vorantreiben
    3. Cross-sektorale Vernetzung von Menschen, Projekten und Organisationen über das Thema Digitalisierung vorantreiben
    4. digitale Transformation nutzen, um Innovationen anzuregen
    5. Vermittlung von digitalen Themen im Sinne der Stärkung von Kompetenzen und digitaler Teilhabe  

    Die thematische Ausrichtung des Innovationsraums sollte außerdem einen Bezug zum jeweiligen Standort haben und der Standort muss geeignet sein, um eine ausreichende Zahl an Nutzer und Nutzerinnen anzusprechen. Die Wahl des Standorts ist entsprechend zu begründen.

    Das Konzept ist zwingend nach folgender Gliederung und inhaltlichen Mindestanforderungen zu fertigen (Nichtbeachtung kann zum Förderausschluss führen):

    A. Kurzbeschreibung (Gewichtung 10%)

    Mehrwert des Projektes am gewählten Standort (Abstract)

    • Aussagefähige Kurzfassung zu Ausgangssituation, Motivation zur Durchführung, Zielen und angestrebten Ergebnissen. Beschreibung wie der lokale Innovationsraum den digitalen Wandel am gewählten Standort vorantreibt, Impulse zur Lösung von gesellschaftlichen Herausforderungen setzt oder Innovationsprozesse anstößt.

    B. Übereinstimmung mit den Förderzielen der Richtlinie (Gewichtung 30%)

    Ziele und Inhalte des Vorhabens

    Beschreibung

    • der Ausgangssituation und Bedarfslage.
    • der strategischen Ziele und der erforderlichen Maßnahmen (Arbeitspakete).
    • des inhaltlichen Profils einschließlich konzeptioneller Besonderheiten sowie der Abgrenzung zu anderen bestehenden Vorhaben, sofern solche in räumlicher Nähe existieren.
    • der Zielgruppen, Nutzerzentrierung und Bürgerpartizipation sowie der Darstellung, inwieweit das Vorhaben einen Beitrag zur cross-sektoralen Vernetzung und Begeisterung für digitale Lösungen beiträgt.
    • des erwarteten Effekts des Innovationsraums auf die Region (zum Beispiel Wissenstransfer, Vernetzung, Beitrag zum Strukturwandel et cetera).
    • des Mehrwerts für verschiedene gesellschaftliche Gruppen vor Ort (zum Beispiel mögliche Partner, Nutzer, Geschäftspartner et cetera).

    C. Konzept (Gewichtung 60%)

    1. Organisatorische und inhaltliche Struktur

    Beschreibung

    • des zeitlichen Ablaufs/Meilensteinplans bezüglich des Aufbaus und der Entwicklung des Innovationsraums einschließlich eines Ausblicks (Prognose) für den Zeithorizont nach dem angestrebten Förderzeitraum.
    • der Ausstattung des Innovationsraums (Räumlichkeiten, technische Ausstattung, IT-Infrastruktur et cetera).
    • der Kooperationspartner und deren Verantwortlichkeiten innerhalb des Vorhabens sowie Darstellung der Beweggründe, den Innovationsraum gemeinsam zu betreiben.
    • der Kompetenzen der Mitglieder des Projektteams und Eignung des Teams im Hinblick auf Zielerreichung (Aufgabenprofil und Umfang sowie Qualifikation/Kompetenzprofil), gegebenenfalls Einbezug Kompetenzen Dritter des Projektteams.
    • der gegebenenfalls vorhandenen oder geplanten Personalausstattung einschließlich der dafür erforderlichen Kompetenzen sowie der Zuordnung zu den Tätigkeitsprofilen gemäß der Förderrichtlinie.
    1. Finanzierung des geplanten Innovationsraums

    Der künftige Betreiber verfügt bereits über Partner, die sich an der Finanzierung der Einrichtung beteiligen oder hat ein klares Konzept, mit welchen Maßnahmen Partner gewonnen beziehungsweise Einnahmequellen erschlossen werden sollen:

    • Finanzierungsstruktur
    • Vorlage Finanzplanung
    • Wie wird der Innovationsraum wirtschaftlich tragfähig?
    1. Evaluationskonzept

    Beschreibung

    • der projektspezifischen und messbaren Indikatoren zur Zielerreichung.
    • der Methodik und Vorgehensweise zur Datenerhebung und Auswertung.

    Die Bewertung der Konzepte orientiert sich an dieser Gliederung. Es können insgesamt bis zu 50 Wertungspunkte vergeben werden.

    Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. https://www.sab.sachsen.de/documents/d/guest/20240130_faq?download=true

     

    Das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) bietet die Möglichkeit, an einer Online-Informationsveranstaltung zum aktuellen Projektaufruf für die Förderrichtlinie LIfD teilzunehmen. Alle weiteren Informationen finden Sie im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen.

    Zum Förderportal der SAB

    © iStock | ipopba

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