Maßnahme: Cybersicherheitsstrategie Sachsen

Dimension Staat

Handlungsfeld

Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

Aufgabe 

Erarbeitung einer Cybersicherheitsstrategie Sachsen bis Ende des Jahres 2024 zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Cyberraum sowie der Cybersicherheit von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen (Federführung SK)

Beschreibung der Maßnahme

Für den Freistaat Sachsen soll bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode eine Cybersicherheitsstrategie entwickelt werden. Da Cybersicherheit ein komplexes und ressortübergreifendes Querschnittsthema ist, sind daran alle Behörden des Freistaates zu beteiligen. Mit der Implementierung einer Cybersicherheitsstrategie kommt Sachsen einer Verpflichtung nach Artikel 7 der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie[EU]2022/2555EU über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union) nach, die bis spätestens zum 17. Oktober 2024 erfüllt sein muss.

Prinzip

Resilienz; Teilhabe; Nachhaltigkeit

Federführung 

SK

Weitere Beteiligte Akteure 

alle Ressorts, sächsische Kommunen, etc.

Weiterer Bezug 

-

Art der Maßnahme 

Entwicklung von Konzepten und Strategien

Bestandteil des aktuellen Koalitionsvertrags 

nein

Zukünftige Meilensteine  

Q2 2023 - Start des Erstellungsprozesses
Q3/Q4 2023 - Auswertung und Zusammenstellung
Q1 2024 - Finalisierung der Strategie und Kabinettsbeschluss

Zeitschiene für Umsetzung

Abschluss bis Ende 2024

Stand der Umsetzung 

in Planung

Förderrichtlinie zur Umsetzung 

nein
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