Maßnahme: Datenübermittlung in Strafsachen an die Justiz durch die Polizei

Dimension Staat

Handlungsfeld

Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

Aufgabe 

Medienbruchfreie Datenübermittlung in Strafsachen an die Justiz durch die sächsische Polizei bis 2026 (Federführung SMI)

Beschreibung der Maßnahme

Auf Basis des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 soll der Akten- und Datenaustausch zwischen Polizei, Justiz und den Verwaltungsbehörden im Bußgeldverfahren modernisiert werden. Die Einführung der elektronischen Akte im Strafverfahren und in Bußgeldsachen soll bis 1. Januar 2026 abgeschlossen sein. Das Projekt eVA.Pol befasst sich mit der Digitalisierung der Vorgangsakten und Aktenbestandteile, die im Rahmen der polizeilichen Aufgaben, unabhängig vom Sachverhalt, überwiegend medienbruchfrei gefertigt, übertragen, verwaltet und mit einem strukturierten Nachrichtensatz über eine gemeinsam zu konzipierende Schnittstelle (z. B. EGVP) an die Justiz und weitere Kommunikationspartner übermittelt werden müssen.

Prinzip

Resilienz; Nachhaltigkeit; Teilhabe

Federführung 

SMI

Weitere Beteiligte Akteure 

SMJusDEG; Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID); Bund

Weiterer Bezug 

Strategie für IT und E-Government des Freistaates Sachsen; gesetzliche Verpflichtung

Art der Maßnahme 

IT-Projekt in der Verwaltung

Bestandteil des aktuellen Koalitionsvertrags 

nein

Zukünftige Meilensteine  

Q3 2023 - gemeinsamer Pilotierungsbeginn mit der sächsischen Justiz in Zwickau
Q4 2023 - Realisierung des Umsetzungspakets 2.0 – weitere fachliche Anforderungen
Q3 2024 - Abschluss Rollout bei der Fachhochschule der Polizei Sachsen und Bereitschaftspolizei
Q3 2024 - Abschluss Rollout Polizeidirektion Chemnitz
Q1 2025 - Abschluss Rollout Polizeidirektion Leipzig
Q3 2025 - Abschluss Rollout Polizeidirektion Dresden
Q4 2025 - Abschluss Rollout Landeskriminalamt und Polizeidirektion Görlitz

Zeitschiene für Umsetzung

Abschluss bis Ende 2025

Stand der Umsetzung 

in Umsetzung

Förderrichtlinie zur Umsetzung 

nein
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