Maßnahme: Digitale Ertüchtigung von Krankenhäusern

Dimension Wirtschaft und Arbeit

Handlungsfeld

Wirtschaft

Aufgabe 

Kontinuierliche Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen beim Prozess der digitalen Transformation, inklusive des Themas der Informationssicherheit (Federführung SMWA)

Beschreibung der Maßnahme

Für die Förderung der digitalen Ertüchtigung von Krankenhäusern im Freistaat Sachsen werden im Doppelhaushalt jährlich aktuell zehn Millionen Euro veranschlagt. Die Mittel werden als separate ausgewiesener Digitalisierungszuschlag im Rahmen der Krankenhaus-Pauschalförderung (§8 PauschVO) an die förderfähigen Plankrankenhäuser ausgereicht. 

Prinzip

Nachhaltigkeit; Resilienz; Teilhabe

Federführung 

SMS

Weitere Beteiligte Akteure 

​Plankrankenhäuser im Freistaat Sachsen (ohne Universitätsklinika); Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)

Weiterer Bezug 

20-Punkte-Programm – Medizinische Versorgung 2030

Art der Maßnahme 

Förderung/Finanzierung

Bestandteil des aktuellen Koalitionsvertrags 

ja

Zukünftige Meilensteine  

-

Zeitschiene für Umsetzung

kontinuierliche Umsetzung

Stand der Umsetzung 

in Umsetzung

Förderrichtlinie zur Umsetzung 

Pauschalförderungsverordnung (PauschVO)
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