Maßnahme: Digitalisierung der Sächsischen Plankrankenhäuser mit Einstufung als kritischer Infrastruktur

Dimension Gesellschaft

Handlungsfeld

Gesundheit und Pflege

Aufgabe 

Umsetzung von Sicherheits- und Qualitätsmaßnahmen in den Kritischen Einrichtungen der sächsischen Krankenhäuser bis 2026 (Federführung SMS)

Beschreibung der Maßnahme

Einrichtungen der kritischen Infrastruktur müssen regelmäßig Nachweise über angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit ihrer informationstechnischen Systeme erbringen. In Abstimmung mit den betroffenen Krankenhäusern und den Krankenkassen werden mit Mitteln des Krankenhausstrukturfonds II im Ergebnis von Auditierungsergebnissen konkrete Maßnahmenpakete gefördert. Die betroffenen Kernthemen sind z. B. die Erhöhung der Ausfallsicherheit durch Schaffung und Ausbau von zusätzlichen Redundanzen und Fallback-Lösungen sowie die zusätzliche Absicherung von Kernkomponenten und -prozessen im medizinischen Bereich der Krankenhäuser.

Prinzip

Resilienz; Nachhaltigkeit; Teilhabe

Federführung 

SMS

Weitere Beteiligte Akteure 

Sächsische Plankrankenhäuser mit Status "Kritische Infrastruktur" nach BSIG (ohne Universitätsklinika)

Weiterer Bezug 

-

Art der Maßnahme 

Förderung/ Finanzierung

Bestandteil des aktuellen Koalitionsvertrags 

nein

Zukünftige Meilensteine  

-

Zeitschiene für Umsetzung

Abschluss bis Ende 2026

Stand der Umsetzung 

in Planung/ teilweise in Umsetzung

Förderrichtlinie zur Umsetzung 

nein
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