Maßnahme: Digitalcheck bei Normsetzungsvorhaben

Dimension Staat

Handlungsfeld

Öffentliche Verwaltung

Aufgabe 

Kontinuierliche Optimierung von Verwaltungsprozessen sowie konsequente Anwendung des Digitalchecks bei Normsetzungsvorhaben, um die Potenziale moderner Informations- und Kommunikationstechnologien im Verwaltungsvollzug ausschöpfen zu können (alle Ressorts)

Beschreibung der Maßnahme

Mit dem Digitalcheck wird in Normsetzungsvorhaben sichergestellt, dass die Potenziale moderner Informations- und Kommunikationstechnik im Verwaltungsvollzug voll ausgeschöpft werden können. Der Digitalcheck für Gesetze und Verordnungen wird von den Ressorts bei Kabinettsvorlagen anhand von Prüffragen auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift über den Erlass von Rechtsnormen und Verwaltungsvorschriften (VwV Normerlass) durchgeführt. Das Prüfergebnis wird wiederum durch die Sächsische Staatskanzlei geprüft. Der Digitalcheck ist seit März 2022 in Kraft. Eine gesetzliche Verankerung ist mit der Novelle des SächsEGovG vorgesehen. 

Prinzip

Nachhaltigkeit; Resilienz; Teilhabe

Federführung 

SK

Weitere Beteiligte Akteure 

alle Ressorts

Weiterer Bezug 

-

Art der Maßnahme 

Gesetzgebung

Bestandteil des aktuellen Koalitionsvertrags 

ja

Zukünftige Meilensteine  

Q4 2023 - Gesetzliche Verankerung des Digitalchecks mit der Novelle des Sächsischen E-Government-Gesetzes (SächsEGovG)

Zeitschiene für Umsetzung

kontinuierliche Umsetzung

Stand der Umsetzung 

in Umsetzung

Förderrichtlinie zur Umsetzung 

nein
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