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Handlungsfeld Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

Polizeibeamte, die im Innenraum der Polizeistation arbeiten isometrisches 3D-Vektor-Illustrationskonzept für Banner, Website, Illustration, Zielseite, Flyer usw © iStock | CreativaImages

Mission

Wir setzen die Prozessdigitalisierung im Bereich der BOS fort, werden dabei die notwendigen technischen und strukturellen Rahmenbedingungen herstellen und die Qualifizierung der Beschäftigten ausbauen, um auch in der Zukunft effizient und zuverlässig Sicherheit und Freiheit für Gesellschaft und Wirtschaft zu gewährleisten.

Bereits seit dem Jahr 2002 verfügt die sächsische Polizei mit der Software „Integrierte Vorgangsbearbeitung“ über ein elektronisches System, um polizeiliche Sachverhalte digital und prozessbasiert bearbeiten, nachweisen und beauskunften zu können. Die laufend fortentwickelte Anwendung gehört aktuell zu den funktional umfangreichsten Produkten dieser Art bei den Polizeien von Bund und Ländern der Bundesrepublik. Die gesamte Bandbreite polizeilicher Tätigkeiten, insbesondere Anzeigen und Sachverhaltsmitteilungen sowie darauf bezogene Ermittlungshandlungen, wird unmittelbar in diesem Verfahren elektronisch erfasst, bearbeitet und recherchefähig abgelegt. Dies umfasst auch medienbruchfreie Zuweisung von Vorgängen innerhalb der sächsischen Polizei gemäß deren Zuständigkeiten.

Seit dem Jahr 2009 betreibt die Polizei Sachsen zudem eine Onlinewache, mit der die Bürgerinnen und Bürger online Strafanzeigen aufgeben und Sachverhalte mitteilen können. Mit Stand 21. Dezember 2020 waren seit Aufnahme des Wirkbetriebes 332.239 Anzeigen etc. eingegangen, wobei die Tendenz stark steigend ist. Erfolgten in 2009 noch 5.346 Erfassungen, waren es im Jahr 2020 bereits 55.419. Jedoch entspricht die Applikation nicht mehr den technischen Standards und den Geschäftsprozessen der Polizei. Ziel der im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes geplanten Einführung der neuen Onlinewache ist die medienbruchfreie Kommunikation zwischen Anzeigeerstatter und Polizei und in einem weiteren Schritt die Verkürzung der organisatorischen Ablaufprozesse, u. a. durch die Übernahme der beanzeigten Sachverhalte in das Vorgangsbearbeitungssystem.

Strafanzeigen, die mit der Software „Integrierte Vorgangsbearbeitung“ bearbeitet werden, müssen aktuell nach Abschluss der Bearbeitung in Papierform der Staatsanwaltschaft als Herrin des Verfahrens vorgelegt werden. Ziel ist es, jedes Verfahren von Anbeginn digital zu erfassen, zu bearbeiten, ggf. weiterzuleiten und abzuschließen. Bei konsequenter Anwendung können somit Ressourcen in Form von Papier im erheblichen Maße eingespart werden.

Die Aktivitäten finden ihre Grenzen in den landeseigenen Systemen. Die polizeiliche Informationstechnologie in Deutschland ist heterogen gewachsen. Damit die Polizei auch in der sich schnell verändernden Welt die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten kann, sind grundsätzliche Änderungen besonders im Bereich der IT und damit der Digitalisierung zwingend erforderlich. Das aktuell von den Polizeien des Bundes und der Länder gemeinsam genutzte Informationssystem ist ein länderübergreifendes Verbundsystem. Die Daten unterschiedlicher Zweckbindung werden in verschiedenen Dateien gespeichert. Eine übergreifende Verknüpfung zwischen den unterschiedlichen Datenbanken gibt es nicht. Die Polizeien verfügen zudem über unterschiedliche, eigene IT-Systeme und liefern ihre Daten über verschiedene spezifische Schnittstellen an. Diese Systeme zu harmonisieren, einen Datenaustausch effizienter gestalten zu können und gemeinsame Standards zu setzen, hat sich das Bundesprogramm Polizei 20/20, an dem die Polizei Sachsen beteiligt ist, zum Ziel gesetzt. Die sich aus dem Programm ergebenden Verpflichtungen nehmen den weit überwiegenden Teil der vorhandenen Ressourcen in Anspruch.

Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz haben zunehmend den Bedarf an einer vernetzten Arbeitsweise. Die Waldbrände im Sommer 2022 zeigten einmal mehr den Bedarf eines elektronischen Austauschs von Alarm- und Lageinformationen mit anderen Ländern und Nachbarstaaten, z. B. Tschechien, auf. Diese müssen insbesondere unter den Aspekten des Datenschutzes der jeweiligen Leitstelle oder Einsatzleitung zur Verfügung gestellt werden, wofür eine Infrastruktur aufzubauen und zu betreiben ist. Über eine derartige Infrastruktur ist neben der Übergabe von Einsatzdaten zwischen den Leitstellen benachbarter Bundesländer oder Staaten auch der Datenaustausch mit anderen Systemen von Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz im Freistaat Sachsen zu realisieren, wie z. B. Einsatzführungs- oder Alarmierungssystemen. Nur durch eine Vernetzung aller Systeme kann jederzeit und überall auf die notwendigen Einsatzdaten zugegriffen werden und die Einsätze zum Schutz der Bevölkerung schnell und effizient abgearbeitet werden.

Erforderlich sind darüber hinaus neue, zeitgemäße und barrierefreie Kommunikationszugänge der Bevölkerung zu Feuerwehr, Rettungsdienst. Im täglichen Leben hat sich die mobile Nutzung des Internets mit entsprechenden Applikationen etabliert und so das Nutzungsverhalten von der Sprachkommunikation hinzu zu datenbasierten Diensten verschoben. Insbesondere Menschen mit Behinderung eröffnen diese Technologien den direkten Zugang zu Notdiensten. Neben der durch die Länder bereits eingeführten Notruf-App werden zukünftig auch Echtzeittext und Video in den Notruf Einzug halten. Um derartige Notrufe adäquat entgegennehmen zu können, bedürfen die technischen Systeme in den Integrierten Regionalleitstellen einer Anpassung.

Besondere Bedeutung kommt in all den Zielstellungen der Gewährleistung der Informationssicherheit und des Datenschutzes, d. h. unter anderem der Vermeidung unberechtigten Zugriffs sowie dem Erhalt der Integrität der Daten zu. In der Polizei Sachsen werden diese Systeme in einem geschlossenen, nach außen abgeschottetem Netz betrieben. Die medienbruchfreie Datenübergabe vermeidet zudem manuelle Fehler, gewährleistet so die Qualität der Daten und erhöht unmittelbar die Effizienz der polizeilichen Sachbearbeitung.

1. Erarbeitung einer Cybersicherheitsstrategie Sachsen bis Ende des Jahres 2024 zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Cyberraum sowie der Cybersicherheit von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen (Federführung SK)

2. Ausbau und Verbesserung der medienbruchfreien Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, online Strafanzeigen aufzugeben und Sachverhalte mitzuteilen (Onlinewache) bis Ende 2023 (Federführung SMI)

3. Medienbruchfreie Datenübermittlung in Strafsachen an die Justiz durch die sächsische Polizei bis 2026 (Federführung SMI)

4. Schaffung einer bundesweit einheitlichen und modernen Informationsarchitektur der Polizei in Zusammenarbeit mit dem Bund und den Ländern bis 2028, als Grundlage für die digitale und medienbruchfreie Vernetzung der Polizeien mit ihren nationalen und internationalen Partnerinnen und Partnern (Programm Polizei 2020) (Federführung SMI)

5. Medienbruchfreie Vernetzung der BOS in Sachsen mit BOS der anderen Bundesländer und der Nachbarstaaten bis 2030 (Federführung SMI)

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